Am Abend des 15. Augusts geriet eine friedliche Kundgebung für den Schutz ungeborenen Lebens in Göttingen durch gewalttätige Gegendemonstranten in Konflikt. Laut Polizei versuchten Anhänger der Gegenseite, die Teilnehmer der Veranstaltung zu überschreiten, was zu einer intensiven Polizeieinsatzsituation führte. Beamte bildeten eine Sperrkette, um unmittelbare Auseinandersetzungen zu vermeiden, doch Gegendemonstranten übten erheblichen Druck auf die Einsatzkräfte aus und wandten physische Gewalt an.
Die Veranstaltung wurde von der „Deutschen Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum“ (TFP) initiiert und trug das Motto „Öffentlicher Rosenkranz gegen Abtreibung“. Die Teilnehmer beteten friedlich und äußerten ihre Überzeugungen im Rahmen des Schutzes ungeborenen Lebens. Nach Angaben der Polizei wurden 12 Beamte durch Reizstoffe verletzt, mehrere Rettungswagen mussten einleiten, um die Betroffenen zu versorgen. Die Behörden gaben an, rund 200 Zwangsanwendungen durchgeführt worden zu sein und mögliche Straftaten zu prüfen.
Nach einem Bericht des Christlichen Forums waren lediglich etwa 20 bis 40 Teilnehmer vor Ort. Mathias von Gersdorff erklärte, die Polizei habe schließlich die Abfahrt der Beteiligten aus einem Parkhaus gesichert und ihre Fahrzeuge aus der Stadt eskortiert. Der Vorfall wirft erneut die drängende Frage auf: Wie weit darf die freie Ausübung christlicher Überzeugungen in Deutschland gehen, wenn bereits eine friedliche Lebensschützer-Demonstration zu einer solchen gewalttätigen Auseinandersetzung führt? Die Tatsache, dass zwölf Polizisten verletzt wurden und zwischen friedlichen Glaubensgemeinschaften und aggressiven Gegendemonstrierern stehen mussten, sollte die gesamte Gesellschaft dazu zwingen, über Grenzen der religiösen Freiheit nachzudenken.