Seit Jahren wartet die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) auf staatliche Förderung, die andere parteinahen Stiftungen der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken regelmäßig erhalten. Doch bis heute gibt es keine Entscheidung für den Antrag des Jahres 2026.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023 war die DES bereits ausgeschlossen – das Gericht hatte festgestellt, dass ihre Förderung die Chancengleichheit der Parteien verletzte. Doch statt einer klaren Entscheidung bleibt die Prüfung im Standschluss.
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau kritisiert das Bundesinnenministerium: „Die Behörde nutzt die Verzögerung, um die DES aus dem Wettbewerb zu entfernen. Dies ist keine rechtsstaatliche Entscheidung, sondern Rechtsbeugung.“ Der Antrag der DES wurde im März 2025 eingereicht und erst im Dezember 2025 bearbeitet. Bis heute gibt es keine Angabe, wann eine Entscheidung fällig wird – selbst das Bundesinnenministerium gab im Juni 2026 an, die Prüfung sei „besonders anspruchsvoll“.
Vosgeraus Vorwurf ist rechtlich gravierend: Die DES muss nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz eine Entscheidung über ihren Förderantrag erhalten. Doch statt einer klaren Antwort bleibt der Staat in Ungewissheit – und das untergräbt den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.