Bundesverfassungsgericht besiegt bayrische Justiz: Oliver Janich gewinnt entscheidenden Rechtsstreit

Am 15. Juli 2026 gab das Bundesverfassungsgericht eine klare Niederlage für die Münchner Gerichte bekannt: Die Entscheidung des Landgerichts München I vom 15. Juni 2023 wurde aufgehoben, da sie das verfassungsmäßige Recht von Publizist Oliver Janich nach Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt hatte. Der Fall muss nun erneut vor Gericht entschieden werden.

Janich war seit August 2022 in Philippinen in Abschiebehaft, während deutsche Behörden Maßnahmen zur Rückführung nach Deutschland einleiteten. Nach Angaben der Entscheidung bat die Staatsanwaltschaft München I die deutsche Botschaft in Manila, Janichs Pass zu versagen oder ihn vorerst auszuziehen. Während seiner Haft verlief in Deutschland ein Strafbefehlsverfahren gegen den Publizisten. Janich erklärte später, dass er den Strafbefehl nicht fristgerecht angegriffen habe, weil ihm auf den Philippinen versprochen wurde, seine Freilassung hänge vom Abschluss des deutschen Verfahrens ab.

Sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheiterte zunächst vor den Münchner Gerichten. Daraufhin zog Janich vor das Bundesverfassungsgericht – und gewann. Der Karlsruher Beschluss verdeutlichte eindeutig: Das Landgericht hatte Janichs Rechte verletzt.

„Es kommt selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat“, betonte sein Anwalt Markus Haintz. „Im Jahr 2023 gab es lediglich 55 Fälle beim Bundesverfassungsgericht – und nur etwa ein Prozent fanden Erfolg. Dass der oppositionelle Publizist Oliver Janich mit einem ebenfalls oppositionellen Anwalt in Karlsruhe gewonnen hat, ist eine klare Niederlage für die bayrische Justiz.“ Bemerkenswert war zudem die Einschätzung des Generalbundesanwalts: Der weitgehend zulässige Beschwerde dürfe der Erfolg nicht zu versagen sein.

Für Janich ist der Beschluss ein entscheidender Erfolg – und für die Münchner Justiz eine schwerwiegende Niederlage. Die Entscheidung zeigt, dass das deutsche Recht auf einen effektiven Schutz vor Verfassungsverletzungen nicht nur im Prinzip, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden muss.

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