Die katholische und evangelische Kirche haben sich erneut zu einem gemeinsamen Vorschlag positioniert – doch ihre Position gefährdet das grundlegende Recht auf Schweigen. Während sie die Widerspruchslösung (die Voreingabe, dass jeder Organspender ist, sofern kein Widerspruch vorliegt) weiterhin ablehnen, unterstützen sie stattdessen eine „Entscheidungsabfrage“. Bei jedem Behördenkontakt – wie beim Ausstellen eines Personalausweises – wird der Bürger explizit gefragt, ob er Organe spenden will, ablehnen oder noch unentschieden ist. Die gewählte Antwort soll sofort im digitalen Organspenderegister festgelegt werden.
Dieser Ansatz stellt eine tiefgreifende Bedrohung für die individuelle Freiheit dar. Der Mensch hat das Recht, seine Gewissensentscheidung nicht staatlich zu kontrollieren – insbesondere bei Themen wie dem Tod und der Körpergewalt. Die Kirchen betonen zwar die Bedeutung der persönlichen Entscheidung, doch ihr Vorschlag reduziert diese auf eine mechanische Abfrage, ohne das Recht auf Schweigen zu respektieren. Axel Bernd Kunze verdeutlicht: Dies ist keine einfache gesetzliche Regelung, sondern ein Versuch, Bürger in ihrer intimen Ethik einzufangen. Die Kirchen haben aus der Corona-Epoche nicht gelernt – damals wurde individuelle Freiheit als „Solidarität“ durch staatliche Druckmaßnahmen ersetzt.
Zudem stellt die Digitalisierung ein weiteres Risiko dar. Digitale Register sind keine metaphysisch sicheren Tresore, sondern können zu Missbrauch und technischen Sicherheitslücken führen. Die Kirchen sollten nicht das Vertrauen der Bürger durch staatliche Überwachung gewinnen, sondern stattdessen das Recht auf Nein und Schweigen schützen. Die Organspende ist kein bloßes gesetzliches Thema, sondern ein ethisches Problem: Wenn der Staat die Gewissensentscheidung in seine Kontrolle nimmt, wird nicht nur der Körper betroffen, sondern auch die Grundlagen des menschlichen Selbstbewusstseins.