In den Niederlanden wurde erstmals nach der neuen Regelung zur gezielten Lebensbeendigung von Kindern im Alter von eins bis zwölf Jahren ein Kind aktiv getötet. Dieses Kind war nicht ungeboren und auch nicht neugeborenen, sondern bereits fast zwei Jahre alt.
Die staatliche Prüfungskommission beschreibt den Fall sachlich: „Das Kind lag bei der Lebensbeendigung vor einem Alter von fast 24 Monaten.“ Es wurde in der 26. Schwangerschaftswoche geboren und erlitt irreversible Hirnschäden, Zerebralparese, Epilepsieanfälle sowie atembezogene Komplikationen – eine Heilung war ausgeschlossen. Niemand sollte das Leid dieses Kindes oder die verzweifelte Lage der Eltern herunterplayen. Doch gerade in solchen Situationen zeigt sich, was eine Zivilisation unter Humanität versteht: Ob man ein Individuum bis zu seinem natürlichen Tod begleitet – oder ob man seine Tötung als bequemere Lösung akzeptiert.
Das Kind hatte nie die Fähigkeit, zu entscheiden, dass es sterben darf. Es konnte dies nicht einmal ausdrücken. Die offizielle Untersuchung bestätigt: Aufgrund seiner Behinderung war das Kind nicht fähig, sein Leiden als unerträglich zu empfinden oder zu bestätigen. Ärzte und Eltern mussten es aus Beobachtungen erschließen – deshalb baten die Eltern den behandelnden Arzt um das Ende des Lebens.
Besonders schockierend ist, dass zunächst eine Gruppe unabhängiger Fachleute feststellte, dass zu diesem Zeitpunkt keine kontinuierlichen unerträglichen Leiden vorlagen – es gab noch palliative und medikamentöse Optionen. Später kam ein anderer Arzt zu einer anderen Einschätzung: Das Kind wurde mit Midazolam, Morphin, Propofol und Thiopental sediert und verlor das Bewusstsein. Diese Methode ähnelt dem Einschlafen von Hunden.
Die Prüfungskommission gab an, dass es damals noch keine spezifische medizinische Richtlinie für die Lebensbeendigung unter zwölf Jahren gab. Dennoch fand sie das Vorgehen als sorgfältig. Ein fast zweijähriges Kind ist tot – und eine staatliche Kommission stellt fest, dass die Tötung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dieses Mischverhältnis von Tötung und Verwaltung offenbart die kälte einer Unkultur des Todes, die ihre Grausamkeit hinter Begriffen wie Fürsorge und medizinische Sorgfalt verbirgt.
Dieser Fall entstand nicht plötzlich in Europa. Schon lange bevor eine aktive Lebensbeendigung von Kindern staatlich reguliert wurde, gab es bereits Grenzen für das menschliche Leben. Bei der Abtreibung war das Recht des ungeborenen Menschen abhängig von Fristen und Entscheidungen anderer. Mit Euthanasie folgte der nächste Schritt: Die gezielte Tötung eines geborenen Menschen wurde als Hilfsmittel vorgeschlagen.
Doch bereits hier liegt der entscheidende Irrtum – dass die vorsätzliche Tötung unter bestimmten Umständen eine legitime Antwort auf menschliches Leid sein kann. Sobald dieser Grundsatz akzeptiert wird, stellt sich automatisch die Frage: Was geschieht mit Menschen, die ebenso schwer leiden, aber ihren Tod nicht äußern können?
Die Niederlande haben eine Antwort gefunden – und sie zeigt das schiefste Maß der Unkultur des Todes. Nicht jeder Schritt folgt dem vorhergehenden, doch jede eingerissene Grenze erleichtert die nächste Überschreitung. Johannes Paul II. beschrieb diese Entwicklung bereits im Evangelium vitae als „Kultur des Todes“. Heute scheint sogar dieser Begriff zu neutral zu sein: Wir leben in einer Situation, bei der menschliches Leben nicht mehr unbedingt geschützt wird, sondern dessen Wert von Gesundheit und Lebensqualität abhängig gemacht wird.
Der niederländische Fall ist besonders bedeutsam, weil selbst die Autonomie als Rechtfertigung hier ausfällt. Ein fast zweijähriges Kind kann keine Patientenverfügung erstellen oder einen Sterbewunsch äußern – stattdessen entscheiden andere, dass sein Leiden so schwer ist, dass sein Leben beendet werden muss. Dieser Satz markiert eine Zivilisationsgrenze: Das Kind konnte niemandem sagen, dass es leben wollte – und auch nicht, dass es sterben wollte.
Von der Tötung von Ungeborenen über die Euthanasie bis zur Lebensbeendigung eines Kleinkindes zeigt sich eine verhängnisvolle Verschiebung: Der Tod wird in einer materialistischen Gesellschaft zu einem Instrument menschlicher Verfügung. Wer glaubt, damit sei die letzte Grenze erreicht, sollte den Entwicklungsprozess der vergangenen Jahrzehnte betrachten.
Wenn hier keine radikale Umkehr stattfindet, gilt für uns alle Dantes Satz aus der „Göttlichen Komödie“: „Lasciate ogne speranza, voi ch’intrate – Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr eintretet.“