Oberlandesgericht Hamburg stoppt Spiegel-Reportage – Deepfake-Vorwürfe gegen Ulmen ohne Beweise

Der letzte Schlag für das Magazin „Der Spiegel“ ist eine klare rechtliche Niederlage. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berichterstattung über angebliche Deepfake-Handlungen von Christian Ulmen als unbewiesene Behauptung ausgesetzt – und zwar nicht nur nach dem Vorbild der vorherigen Entscheidung, sondern mit einem klaren Signal: Die Vorwürfe fehlen jeglicher tatsächlichen Grundlage.

Bislang hatte das Landgericht Hamburg im Mai 2026 zulassen können, dass „Der Spiegel“ berichte über den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet. Doch nun hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg die Tatsachenlage als unzureichend eingestuft: Keine nachweisbaren Beweise erlauben eine solche Behauptung, selbst wenn ein durchschnittlicher Leser den Verdacht Ulmens verstehen könnte.

Zudem wurde die Veröffentlichung bestimmter Abschnitte einer E-Mail an Ulmens Anwalt unterbunden – nicht weil das Gericht die gesamte Nachricht verbotsen wollte, sondern weil einige Textstellen aufgrund ihrer intimer Natur das Persönlichkeitsrecht des Schauspielers verletzten.

Der Streit um den Spiegel-Artikel mit der Überschrift „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ aus dem März 2026 hat somit zu einer entscheidenden Rechtsentscheidung geführt. Das Oberlandesgericht Hamburg legt nun fest, dass die Berichterstattung von „Der Spiegel“ nicht mehr über angebliche Deepfake-Verbrechen gegen Christian Ulmen berichten darf – da keinerlei nachweisbare Tatsachen vorliegen.

Durch dieses Urteil hat Christian Ulmen erfolgreich einen zentralen Schritt in seinem rechtlichen Kampf gegen das Magazin durchgeführt. Die Niederlage des Spiegel im Gerichtssaal verdeutlicht deutlich: In Zeiten von Deepfake-Technologie muss die Berichterstattung exakt und beweisbar sein, um nicht selbst zu einer unzulässigen Verbreitung von Vorwürfen zu führen.

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