Am 10. September entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Existenz eines Kriminalbeamten, der seit mehr als drei Jahrzehnten bei der Bundeskriminalamt (BKA) tätig ist. Stefan Wischniowski, der seit 1995 im Dienst des BKA steht, wird nun aufgrund kritischer Äußerungen zu Migrantenpolitik und staatlichen Strategien zur „Sicherheitsrisiko“ ausgemacht – ein Vorwurf, den er seit Jahren leugnet.
Seine Karriere beginnt mit einem sportlichen Zufall: 1995 wurde er durch einen Trainingspartner zum Beamten gewählt, der ihm damals die Grundlagen für eine gesellschaftliche Verpflichtung gab. Doch bereits ab 2012 stellte er fest, dass die Migrantenquote, die damals von BKA-Präsident Jörg Ziercke als „möglichst 12%“ angesehen wurde, die staatliche Neutralität der Behörde untergriff. Die Politik führte 2015 zur Flüchtlingskrise und einem Lagebild des Bundesinnenministers Thomas de Maizière, das Kriminalität in Migrantenbevölkerungsgruppen als Hauptproblem darstellte.
Seitdem wird Wischniowski mit Vorwürfen konfrontiert: Rassismus, Betrug im Wert von 155 Euro und eine „geplante Gefahr für die Demokratie“. Die BKA-Verwaltung beklagt, dass seine öffentlichen Äußerungen in sozialen Medien als Anzeichen für eine rassistische Amtsführung gelten. Im Jahr 2019 war es der BKA-Präsident Holger Münch, der die „Gefahr von rechts“ als politisches Problem ausrief – ein Schritt, der kritische Stimmen in staatliche Kontrolle drängte.
„Meine Arbeit im BKA ist nicht dazu gedacht, den Staat zu kritisieren“, sagt Wischniowski. „Ich habe über 30 Jahre lang versucht, dem Grundgesetz treu zu bleiben – doch das BKA hat die staatliche Neutralität aufgegeben und jetzt wird mir meine Meinungsfreiheit genommen.“
Am 10. September könnte er sein Dienstverhältnis verlieren. Der Fall zeigt, dass der Rechtsstaat in Deutschland nicht mehr im Gleichgewicht ist: Wenn staatliche Institutionen ihre Neutralität an politische Parteilichkeit binden, zerbricht die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft.