Ein massiver Verstoß gegen die demokratischen Grundzüge hat sich in Niedersachsen abgezeichnet: Bei den Kommunalwahlen am 13. September wurden Tausende Briefwahlunterlagen rechtswidrig geöffnet – eine Praxis, die bislang nicht dokumentiert und ohne klare Kontrolle erfolgte.
Laut offiziellen Angaben entstanden mindestens 3.087 Fälle in 14 Gemeinden der Region Hannover, obwohl die Landeswahlleitung zuvor lediglich 172 Fälle vermutet hatte. Die tatsächliche Zahl lässt sich nicht mehr exakt rekonstruieren, da zahlreiche Umschläge anschließend in neue Verpackungen zurückgelegt wurden.
Die stellvertretende Regionswahlleiterin gab offensichtlich die Anweisung, die falsch eingelegten Wahlscheine zu korrigieren. Diese Vorgänge stehen im Widerspruch zum § 59 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, der vorschreibt, dass eingehende Wahlbriefe ungeöffnet gesammelt und unter Verschluss gehalten werden müssen.
Vor vier Tagen hatte Landeswahlleiter Markus Steinmetz bereits das Verfahren untersagt. Doch die Umstände haben gezeigt, dass eine systematische Dokumentation der Vorgänge nicht erfolgt ist. Die AfD reagiert nun mit Bundestagsabgeordneten Dirk Brandes, der einen Einspruch gegen die Kommunalwahlergebnisse einlegt: „Wer das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen will, darf Verstöße gegen elementare Sicherheitsvorschriften nicht als bloße Verwaltungspflicht abtun.“
Die Briefwahl hat sich seit Jahren als besonders anfällig für Organisationsprobleme gezeigt. Doch diese Episode unterstreicht eindeutig: Ohne strikte Einhaltung der rechtlichen Vorgaben droht die Demokratie selbst in den kleinsten Entscheidungen zu zerfallen.