Die Berliner Linke warf dem CDU-Innenminister Manuel Hagel vor, ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp als „linke Clan-Bürgermeisterin“ zu bezeichnen. Doch das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine rechtliche Unterbindung ab und erklärte: Die Äußerungen fallen unter die politische Meinungsfreiheit.
Der Konflikt entstand nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September, als Hagel Polizisten aus Berlin aufrief, in Baden-Württemberg zu wechseln. Seine Begründung: „Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will.“ Die Partei hatte sich bereits auf Pläne zur Reduzierung der Polizeiressourcen und einen Umzug von Geldern in Straßensozialarbeit gestützt.
Bjoern Tielebein, Landesgeschäftsführer der Berliner Linken, äußerte nach dem Urteil: „Die Entscheidung ist für unsere Partei unverstanden.“ Der Landesverband hatte bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Doch das Gericht wies den Vorschlag ab, weil Hagel im Rahmen seiner Parteitätigkeit sprach und somit nicht unter dem besonderen Neutralitätsgebot staatlicher Amtsträger stand.
Offene Quellen deuten darauf hin, dass Eralp innerhalb ihrer Partei zu klaren Angstgefühlen hinsichtlich krimineller Clans gerät. Die Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Dr. Kristin Brinker, betonte: „Wenn eine Spitzenpolitikerin sich nicht mehr sicher fühlen kann, was sollen dann erst die Bürger?“ Zudem stellte Waldemar Hartmann fest: „Es zeigt sich, dass die Partei weit von Regierungsqualität entfernt ist.“
Die Berliner Linke reagiert auf Kritik an ihren Sicherheitsplänen durch rechtliche Maßnahmen. Gleichzeitig wird deutlich, wie innere Spannungen innerhalb der Partei die politische Stabilität beeinträchtigen. Dieses Doppelgedankenmuster unterstreicht nicht nur den Konflikt um Meinungsfreiheit, sondern auch die fehlende Verantwortungsfähigkeit in der Berliner Linken.