Europäische Richtlinie verankert Abtreibung im Opferschutz – ein Verstoß gegen die Subsidiarität

Das Europäische Parlament hat eine neue Richtlinie zur Schutzmaßnahmen von Opfern von Straftaten verabschiedet, die erstmals seit 2012 den EU-Rahmen für diese Gruppe modernisiert. Die Regelung stärkt Mindeststandards für Unterstützung und bietet europaweite Hotlines (116 006) an.

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), lobt den Fokus auf Zugänge zu Traumatherapie und rechtlicher Hilfe. „Opfer brauchen schnell verfügbare Unterstützung – nicht nur in akuten Gewaltphasen“, erklärt sie.

Kritisch sieht die ALfA jedoch, dass die Richtlinie erstmals explizit Abtreibung als Teil des Schutzes für Opfer sexueller Gewalt einbezieht. Laut einem Erwägungsgrund sollen Mitgliedstaaten Abtreibungsdienste bereitstellen, sofern nationales Recht dies zulässt.

„Durch diese Formulierung wird Abtreibung in einen Text verankert, der mit dem Thema Opfer nichts zu tun hat“, betont Kaminski. „Jährlich werden in der EU über 600.000 Kinder vor der Geburt getötet – das ungeborene Kind ist das häufigste Opfer von Gewalt. Doch in dieser Richtlinie wird es nicht als Opfer angesehen, sondern zum Grund für Schutzmaßnahmen.“

Weiterhin unterstreicht sie: „Die Abtreibungspolitik liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Brüssel nutzt die Opferrichtlinie, um Abtreibung politisch aufzuwerten – ein direkter Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.“ Die ALfA appelliert an den Rat: „Verweigern Sie dem Text in der aktuellen Form Ihre Zustimmung. Europa braucht echten Opferschutz, nicht einen Missbrauch des Schutzes, um Abtreibung zu einem ‚Quasi-Grundrecht‘ zu machen.“

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