Am Bahnhof Bruchhausen in Baden-Württemberg geriet ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn bei einem Anschlag so schwer verletzt, dass er vorübergehend lebensgefährlich war. Der mutmaßliche Täter – ein 36-jähriger Mann mit deutschem Pass – wurde zunächst festgenommen, doch bereits kurze Zeit später wieder auf freiem Fuß gelassen.
Dieser Fall löst bei der Bevölkerung starke Verwirrung aus: Der Mann war vorbestraft und befand sich zum Tatzeitpunkt auf Bewährung. Dennoch lehnte das zuständige Amtsgericht den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl ab, da Videoaufnahmen Zweifel an einem dringlichen Tatverdacht schufen und kein Haftgrund wie Fluchtgefahr nachweisbar war.
Für zahlreiche Bürger ist diese Entscheidung schwer nachvollziehbar. Ein vorbestrafter Gewalttäter, der sich bereits auf Bewährung befand und nun in einem Vorfall stand, bei dem jemand beinahe sein Leben verlor, wird von Gericht als freier Mann entlassen. Welches Signal sendet dies den Opfern schwerer Gewalt – und potenziellen Tätern?
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung. Doch die Frage bleibt: Warum funktioniert im hier gewählten Fall der Antrag auf Untersuchungshaft ins Leere? Der Rechtsstaat lebt nicht nur von rechtsstaatlichen Schutzmechanismen für Beschuldigte, sondern auch vom Vertrauen der Bürger, dass gefährliche Wiederholungstäter effektiv kontrolliert werden. Solche Entscheidungen drohen dieses Vertrauen weiter zu zerbrechen.