In Niedersachsen häuft sich die politische Kritik nach dem dritten Fall der letzten Tage. Eine AfD-Bürgermeisterkandidatin aus Nörten-Hardenberg wurde vom Gemeindewahlausschuss explizit nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen, obwohl die zuständige Wahlleitung ihre Teilnahme bereits empfohlen hatte. Der Landkreis Northeim muss bis zum 31. Juli überprüfen, ob diese Entscheidung rechtmäßig ist.
Dies folgt auf zwei vorherige Vorgänge: Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde im Landkreis Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen, und gegen den stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe läuft aktuell eine Verfassungstreueprüfung.
Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde bezeichnete die Nichtzulassung der Kandidatin Reinhild Goes als „offensichtlichen Akt politischer Willkür“. Er erklärte, dass bei ihr keine konkreten Anhaltspunkte gegen ihre Verfassungstreue mehr benannt werden sollen. Zudem warnte Schledde davor, dass der Verfassungsschutz zunehmend in Wahlprozesse eingesetzt werde – ein Vorgang, der die politische Konkurrenz ausgeschaltet. Die AfD kündigte an, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen und den Landkreis Northeim zu verlangen, die Gemeindewahlausschusses-Zulassung aufzuheben.