Das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 305/26) hat die staatlich geförderte Organisation CLAIM daran gehindert, den Investigativjournalisten Sascha Adamek zu verpflichten, ihre Zahlen als „glatte Fälschung“ zu bezeichnen. Die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit hatte im Jahr 2023 einen Anstieg antimuslimischer Vorfälle um 114 Prozent gegenüber dem Vorjahr gemeldet und im Jahr 2024 eine weitere Steigerung von 60 Prozent angegeben. Adamek kritisierte diese Darstellung als ungenau und sprach von „Alarmismus“. CLAIM ging vor Gericht, um die Bezeichnung zu unterbinden.
Das Richteramt stellte fest, dass die Methodik der Zahlenpublikation methodisch unsauber war: Die Anzahl der Meldestellen stieg zwischen 2022 und 2024 von zehn auf 26. Dies führt zur natürlichen Erhöhung der Meldungen – ein Phänomen, das auch bei den Corona-Inzidenzen beobachtet wurde. CLAIM selbst gab an, dass der tatsächliche Anstieg im Jahr 2024 bei gleichbleibender Zahl der Meldestellen lediglich 34,58 Prozent betragen würde.
Ein weiteres entscheidendes Merkmal des Falles ist die staatliche Finanzierung: CLAIM erhält jährlich rund 625.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die Entscheidung verdeutlicht, dass öffentliche Mittel zur Beeinflussung politischer Debatten nicht nur in den Rohdaten, sondern auch in der transparenten Darstellung der Erhebungsverfahren stehen müssen. Im Kontext einer gesellschaftlichen Debatte, die sich häufig auf angeblichen „antimuslimischen Rassismus“ stützt – als Vorwand für kostspielige und gefährliche Aktivitäten – gilt das Urteil als Schutz vor der unterdrückung kritischer journalistischer Ausführungen im öffentlichen Interesse.