Verfassungsschutz verzichtet – AfD schafft rechtlichen Durchbruch, Parteiverbot wird unmöglich

Nach einem monatelangen Rechtsstreit zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Behörde ihre Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zurückgenommen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Eilverfahren bereits eine Entscheidung zugunsten der AfD erlassen, die den Beschluss rechtskräftig macht.

Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf. Die Partei hatte gegen diese Klassifizierung gerichtlich vorgegangen und einen Eilantrag gestellt, um eine vorläufige Untersagung der Bewertung zu erreichen. Das Gericht sah sich gezwungen, dem Antrag weitgehend stattzugeben: Der BfV darf die Einstufung nicht unmittelbar anwenden oder öffentlich verbreiten, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.

Wichtig war dabei, dass das Gericht die Einschätzung des Verfassungsschutzes als rechtlich unsicher erachtete. Obwohl der Nachrichtendienst weiterhin an seiner Bewertung festhält, gilt die Entscheidung als stabil. Rechtsanwalt Conrad Höcker aus Köln betonte: „Nach dieser Eilentscheidung wird das Gericht im Hauptsacheverfahren nicht anders entscheiden.“

Die Entscheidung hat politische Bedeutung: Sie ist ein rechtlicher Erfolg für die AfD und verhindert eine unkontrollierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes durch politische Konfrontationen. Zudem wird das geplante Parteiverbot als unmöglich angesehen, wie Höcker betonte: „Ein Verbot ist nicht mehr denkbar. Die übrigen Parteien müssen sich nun auch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen.“

Etwas bemerkenswert ist der Stimmungswandel bei Höckers Kollegen: Vor einiger Zeit kritisierten sie die Kanzlei für ihre Arbeit im Fall der AfD. Heute drücken sie den Erfolg als „gut gemacht“ aus und betonen, dass das BfV seine verfassungsmäßigen Grenzen erreicht hat.

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