Angriff auf Frau in Park: Schändliche Freisprechung eines Afrikaners mit krimineller Sexualität

Politik

Ein 25-jähriger Afrikaner greift eine 46-jährige Frau im Harburger Stadtpark an und verletzt sie durch drei Bisse ins Gesicht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann sexuelle Nötigung und Körperverletzung vor, doch das Landgericht Hamburg entlässt ihn nach fünf Verhandlungstagen ohne Strafe. Das Urteil stößt auf empörte Reaktionen, da die Tat keine Zweifel lässt.
Die Frau versucht, den Notruf zu wählen, doch der Angreifer entriss ihr das Handy und flüchtete. Der Vorsitzende Richter begründet die Freisprechung mit einer angeblichen psychischen Erkrankung des Angeklagten, die ihn zur Tatzeit schuldunfähig gemacht habe. Zudem wird der Eritreer in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt, was als „Lösung“ für einen Mann gilt, der bereits 2020 und 2021 zwei Sexualdelikte begangen hat – beide Fälle wurden eingestellt.
Der Richter kritisiert die fehlende Nachforschung in diesen Fällen und bezeichnet den Angeklagten als „bedrohlich“. Seine sogenannte „Übersexualität“ sei unkontrollierbar, wodurch er Frauen angriffslustig attackiere. Die langfristige Unterbringung im Krankenhaus soll die Gesellschaft schützen – doch der Richter räumt ein, dass eine Wiederholung der Tat nicht ausgeschlossen ist: „Dann ist er eben wieder schuldunfähig.“
Die Entscheidung wirft Fragen zu der Effektivität des Rechtssystems auf und unterstreicht die Gefahren, die von kriminellen Einwanderern ausgehen.

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