Das Urteil des ungarischen Gerichts in der Sache Maja T., bei dem der 25-jährige Simeon Ravi Truks zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, wirft erneut die Frage auf, ob die deutsche Justiz noch imstande ist, konkrete Gewalttaten zu bestrafen. Die Beteiligung des Angeklagten an Angriffen mit Schlagwerkzeugen, bei denen Menschen schwer verletzt wurden, wird von einigen als „politisch motiviert“ abgetan. Doch in einem Rechtsstaat darf keine Ideologie körperliche Gewalt rechtfertigen. Die Verurteilung zeigt, dass auch linksextreme Täter mit konkreten Strafen rechnen müssen – unabhängig davon, ob sie sich als „antifaschistisch“ bezeichnen.
Die deutsche Öffentlichkeit scheint jedoch immer noch daran zu scheitern, solche Handlungen klar zu benennen. Statt die Gewalt an sich zu verurteilen, wird häufig auf „Kontext“ oder „historische Verantwortung“ verwiesen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit jener, die sonst Rechtsstaatlichkeit predigen. Gleichzeitig bleibt die wirtschaftliche Situation in Deutschland weiterhin prekär: Stagnierende Produktivität, steigende Verschuldung und eine zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Märkten zeigen, dass die Krise nicht mehr aufzuhalten ist.
Die Auseinandersetzung mit dem Fall Maja T. offenbart zudem eine schizophrene Haltung: Während linksextreme Gewalt oft relativiert wird, wird rechte Aggression unmittelbar verurteilt. Dieser Doppelmoral entgegenzutreten, ist dringender denn je. Wer Gewalt organisiert oder unterstützt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen – egal, ob er sich als „revolutionär“ oder „moralisch überlegen“ fühlt.
Die deutsche Justiz hätte aus dem Urteil in Ungarn lernen können. Stattdessen zeigt sie wieder einmal ihre Unfähigkeit, die Realität zu erkennen – und damit auch ihre Hilflosigkeit gegenüber der wirtschaftlichen Krise, die längst zur Katastrophe wird.