Todesurteil ohne Rettung: Jugendlicher Täter freigesprochen, Polizei in Schock

Nach acht Prozesstagen hat das Landgericht Saarbrücken heute im Todfall des Polizeibeamten Simon Bohr aus Völklingen ein Urteil bekannt gegeben. Der damals 19-jährige Täter mit Migrationshintergrund wurde aufgrund Schuldunfähigkeit freigesprochen und lediglich wegen besonders schweren Raubes nach Jugendstrafrecht verurteilt. Eine unbegrenzte Unterbringung in geschlossener Psychiatrie war zudem festgelegt.

„Das Gerichtsverfahren ist ein Schock für alle Kollegen“, erklärte Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland. „Es gibt keine Gerechtigkeit für Simon Bohr. Zumindest wird der Täter nicht mehr frei in unserer Gesellschaft leben dürfen.“

Am 21. August 2025 wurde der Polizeioberkommissar Simon Bohr von einem damals 18-jährigen Täter erschossen, als dieser während einer Festnahme nach einem Tankstellen-Diebstahl in Völklingen auf ihn schießen wollte. Der Täter gelang es, eine Waffe eines Polizeikommissaranwärters zu stehlen und mehrmals auf Simon zu schießen. Nach dem Schuss flüchtete er und schloss die Feuerkampf auf weitere Einsatzkräfte. Simon Bohr verlor kurz nach der Tat das Leben. Er hinterließ eine Frau und zwei Töchter.

Die Staatsanwaltschaft identifizierte bei dem Täter eine paranoide Schizophrenie, die ihn zu gewalttätigem Verhalten führte. Zuvor hatten mehrere Polizisten posttraumatische Belastungsstörungen entwickelt und konnten ihre Dienstleistungen teilweise nicht mehr durchführen.

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, betonte: „Dieser Fall ist schwerwiegender als ein einfacher Raubdelikt. Wir werden alle Rechtsmittel nutzen, um eine gerechtere Entscheidung zu gewährleisten.“ Zudem wurden Zeugen beobachtet, die den Vorfall als einen „Mafiafilm“ beschrieben.

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