Ein Berliner Verwaltungsgericht hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Eilverfahren dazu verpflichtet, die Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius fortzusetzen. Die Entscheidung bezieht sich auf eine Äußerung des Nius-Herausgebers Julian Reichelt, wonach das Portal „bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ immer beliebter werde.
Zuvor hatte die BVG die Kampagne ausgesetzt, weil sie die Aussage als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnete und dies als Verstoß gegen die Grenzen der Meinungsfreiheit interpretierte. Doch das Gericht lehnte diese Argumentation ab: Die Äußerung von Reichelt verletze keine gesetzlichen Vorgaben und stehe im Einklang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Urteilsschrift betont, dass staatliche Unternehmen wie die BVG nicht berechtigt sind, Meinungen willkürlich als rechtswidrig zu etikettieren – ein Vorwurf, der nach Ansicht der Richter bereits eine schwerwiegende Rechtsverletzung darstellt. Gleichzeitig unterstreibt das Gericht, dass die Meinungsfreiheit selbst bei kontroversen oder provozierenden Äußerungen geschützt werden muss.
Dieser Fall spiegelt ein zunehmendes Muster wider: In vielen Fällen versuchen Institutionen unbequeme Meinungen nicht mehr durch Argumentation, sondern durch administrative Maßnahmen aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Im Rechtsstaat bleibt jedoch das entscheidende Wort den unabhängigen Gerichten und dem Gesetz – nicht politischen Druck oder ideologischen Vorurteilen.
Schon vor Jahren war die BVG bekannt für eine strategisch linke Werbekampagne, die sie schließlich zur Zielscheibe linker Hasskampagnen machte. Die aktuelle Entscheidung könnte daher ein Signal sein, um erneut auf die eigentliche Verantwortung öffentlicher Unternehmen zu achten: politische Neutralität und den Schutz der Meinungsfreiheit.
Alexander Fröhlich vom „Tagesspiegel“ berichtet, dass die BVG bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben habe. Der Prozess bleibt damit noch nicht abgeschlossen.