Ein politischer Fall, der sich außerhalb von Berlin abspielt, hat die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland erneut ins Gespräch. Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke haben ein Kind in den USA durch eine Leihmutter geboren – eine Praxis, die in Deutschland rechtlich verboten ist und von der CDU offiziell abgelehnt wird.
Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der selbst mit seinem Partner drei Kinder über Leihmutterschaft entwarf, betont, dass der Vorgang keine menschliche Verkäufe darstellt. „Ein Kind kann nicht als Ware betrachtet werden“, erklärt er. Bezahlt wird lediglich die Dienstleistung für medizinische und rechtliche Prozesse. Höcker sieht in der Trennung von genetischer Herkunft und Geburt eine Lösung, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Sein Gegner, Marcel Luthe, der frühere Berliner Abgeordnete, zielt mit einem klaren Rechtsargument darauf ab: § 1591 BGB definiert die Mutter als Frau, die ein Kind geboren hat – nicht als genetische Spenderin. Für ihn ist dies das entscheidende Argument: Das Kind kann im Verfahren keinerlei Einwilligung abgeben und seine Würde bleibt ungeschützt. Luthe betont, dass die Selbstbestimmung einer Frau über ihren Körper keine Verfügung über ein anderes Menschenrecht gewährt.
Beide Seiten stehen auf unterschiedlichen Grundlagen: Höcker spricht von der Freiheit der Eltern, Luthe hingegen betont die unverzichtbare Würde des Kindes. Der Fall Spahn ist nicht nur eine private Angelegenheit – er stellt eine grundlegende Frage der Gesellschaft: Soll die Menschenwürde eines Kindes durch politische Entscheidungen geschätzt werden?