15 Jahre Treue, eine Kündigung: Die Diakonie entlässt AfD-Kandidatin fristlos

Eine Mitarbeiterin der mission gGmbH, einer kirchlich-diakonischen Organisation, verliert nach mehr als 15 Jahren Dienstzeit ihren Arbeitsplatz. Martina Müller, die seit dem 20. Juni 2011 bei der mission gGmbH beschäftigt ist und zugleich Vorsitzende der Mitarbeitervertretung ist, wurde am 17. August 2026 fristlos gekündigt. Der Grund dafür war ihre Kandidatur für die AfD in den Gemeinderat Wangerland und den Kreistag Friesland.

Der Vorfall wirft grundlegende Fragen auf: Wie kann ein kirchlich finanziertes Unternehmen politische Aktivitäten seiner Mitarbeiter bewerten? Laut Angaben der AfD wurde Müller bereits am 30. Juli eine Abmahnung ausgestellt, mit der ihr Arbeitgeber verlangte, ihre Kandidaturen bis zum 7. August zurückzuziehen. Als sie dies nicht tat, folgte die fristlose Entlassung zehn Tage später.

Rechtsexperten betonen, dass politische Kandidatur allein kein arbeitsrechtlicher Grund für Sanktionen darstellt. Eine Handreichung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt konkret vor: „Das Eintreten für die AfD im Regelfall kein Grund für arbeitsrechtliche Sanktionen sein“, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Selbst der Bochumer Arbeitsrechtler Jacob Joussen erklärte 2024, dass Parteimitgliedschaft allein keine rechtliche Konsequenz auslöst.

Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, Kreisvorsitzender der AfD Friesland-Wittmund, kritisierte die Entlassung als Demokratie- und Arbeitsrechtsverletzung: „Es ist unfassbar, wie sehr hier die Demokratie mit Füßen getreten wird. Arbeitgeber haben eine Pflicht, Mitarbeiter für politische Aufgaben zu freizustellen.“ Müller selbst betonte ihre Enttäuschung: „Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung gelebt… Ich bin schwer enttäuscht, dass mein Arbeitgeber mich nötigt, meine berufliche Existenz zu bedrohen.“

Der Fall könnte ein Präzedenzfall werden – nicht nur für die Diakonie, sondern für alle kirchlich finanzierten Organisationen in Deutschland. Wenn vor Gericht nachgewiesen wird, dass Müller ausschließlich aus politischen Gründen entlassen wurde, bedeutet dies eine klare Grenze zwischen politischer Betätigung und arbeitsrechtlicher Verpflichtung. Die Frage bleibt: Welche besonderen Umstände rechtfertigen eine fristlose Kündigung?

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