Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat ein Vorgang im Seniorenheim „Marthahaus“ in Dessau das Vertrauen in die demokratischen Prozesse erschüttert. Eine 95-jährige Bewohnerin, die seit Jahren dement ist, soll bereits bei einer Briefwahl abgestimmt worden sein – ohne dass ihr Bevollmächtigter davon erfahren hatte.
Klaus-Lothar Bebber, der seit Jahren für seine Tante sorgt, erhielt im August eine erste Information vom Heimschwestern: Die Wahlunterlagen seien aufgrund von Zeitdruck geschreddert worden. Doch nach einem Besuch am 31. August stellte sich ein weiterer Vorgang heraus – die Frau hatte bereits einen Briefwahlantrag beantragt und ihre Stimme abgegeben. Laut dem Wahlbüro Dessau-Roßlau wurde der Antrag am 10. August gestellt, und eine „krakelige“ Unterschrift auf den Unterlagen bestätigte die Stimmabgabe. Bebber hat nun Strafanzeige gegen Unbekannte erstattet. Die Stadt Dessau-Roßlau gibt zu, den Fall bekannt zu sein, während das Seniorenheim bislang keine Stellungnahme abgegeben hat.
Der Fall wirft zentrale Fragen auf: Wie kann bei Briefwahlen im Alterseinsatz gewährleistet werden, dass tatsächlich der Wille des Bewohners gilt? Bei einem Fehler könnte dies nicht nur ein rechtliches Problem darstellen, sondern auch einen direkten Angriff auf den grundlegenden Grundsatz der Demokratie sein – jeder Wähler verfügt über genau eine Stimme, und niemand darf diese ohne Zustimmung nutzen. Bebber erklärte, dass bereits bei der Bundestagswahl Zweifel an der Richtigkeit des Prozesses bestanden hätten. Die Ermittlungen sind nun im Gange, um zu klären, wer die Wahlunterlagen beantragt hat, wer sie ausgefüllt und wie die angeblich geschredderten Unterlagen mit der registrierten Stimme zusammenpassen.