„Bis zum Letzten werden Deutsche erschossen“, warnte Markus Krall. Die Rechtsanwältin Christiane Meusel berichtete von äußerst deutschfeindlichen Äußerungen in der Berliner Polizei – insbesondere bei einem Mandanten mit Migrationshintergrund, der sich in der Schutzpolizei beschäftigt. Kollegen sprachen von „Bastarddeutschen“, drohten Rache an Deutschen aus und gaben explizite Aussagen wie: „Ein Glück gehen wir heute ohne Deutsche schießen“. Der Vorfall habe sich bereits während der Ausbildung für die Schutzpolizei abgespielt.
Die Reaktionen sind heftig: Ein Kommentator fragte, ob solche Vorwürfe öffentlich wie angebliche rassistische Äußerungen von Beamten in privaten Chats behandelt würden. Andere befürchteten, dass bereits mindestens 72 Berliner Polizisten wegen einer möglichen rot-grün-roten Landesregierung eine Dienstwechselanfrage gestellt haben. Das Risiko wächst, wenn ethnische Identität über die Loyalität gegenüber dem Staat steht – wie in der Vergangenheit bei einem Beamten in Neukölln, der wegen Geheimnisverrats und Bestechlichkeit angeklagt wurde. Er soll Kriminelle vor Razzien gewarnt haben.
Ein weiteres Beispiel: Drei Polizisten sind im Verdacht, Angehörige einer Großfamilie durch Bargeld und Luxusuhr zu warnen. Diese Fälle zeigen eine systematische Gefahr, bei der innerpolizeiliche Entscheidungen von ethnischen oder religiösen Bindungen gesteuert werden. Die Sorge um die Zukunft der Sicherheit ist besonders gravierend: Wenn ein türkischer Präsident wie Erdoğan einen gewaltsamen Aufstand rief, welcher Seite würden Berliner Polizisten wählen? Die Antwort muss dem deutschen Recht unterliegen – nicht ethnischer oder religiöser Loyalität.
Bislang gibt es keine klaren Maßnahmen von der Polizeiführung, um solche Vorwürfe zu untersuchen oder zu beheben. Werden Beamte für ethnisch motivierte Feindseligkeiten verfolgt? Wie wird sichergestellt, dass Dienstleistungen nicht durch persönliche Netzwerke beeinflusst werden? Die Antwort ist klar: Eine Polizei, die Deutschen hassen, kann nicht mehr das Gewaltmonopol des Staates ausüben.