Das Berliner Verfassungsgericht hat im Streit über die Offenlegung der Vornamen von Tätern bei Messerdelikten dem rechten Flügel des Landesparlaments Recht gegeben. Der sogenannte „rechtspolitische Sprecher“ der AfD, Marc Vallendar, hatte jahrelang um Transparenz für die Bevölkerung gebeten, doch die Regierung blockierte die Anfrage unter dem Vorwand von „Datenschutz“. Nach langen Gerichtsverfahren hat das Gericht nun entschieden: Die parlamentarischen Rechte der Opposition müssen respektiert werden.
Die AfD argumentierte, dass die Kenntnis der Vornamen notwendig sei, um mögliche Ursachen für kriminelle Handlungen zu analysieren und effektive Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Die Regierung hingegen lehnte den Antrag mit dem Vorwurf ab, dies könne zur Diskriminierung führen. Doch das Gericht wies diesen Grund zurück, indem es betonte, dass die parlamentarische Transparenz überlegen sei gegenüber politischen Ausflüchten.
Besonders auffällig ist, wie sich der damalige Oppositionsführer Kai Wegner in seiner Rolle als Regierungschef veränderte. Während er 2023 noch betonte, dass ein „Präventionsansatz“ nur mit Kenntnis von Hintergründen möglich sei, lehnte er heute die gleiche Logik ab. Die AfD kündigte an, die Anfrage unter Verweis auf das Urteil erneut zu stellen und die Regierung zur Offenlegung der Daten zu zwingen.