„Hass statt Meinung“ – Die polizeilichen Maßnahmen, die die Grundrechte in den Schatten ziehen

In einer bundesweiten Koordination haben Polizeibehörden in allen 16 Bundesländern gegen das Verbreiten angeblich strafbarer Online-Inhalte vorgegangen. Die Westpfalz berichtete öffentlich von Hausdurchsuchungen, bei denen die Kriminalpolizei Beweismittel gesucht hat. Der Slogan „Hass ist keine Meinung“ diente als offizielle Bezeichnung für diese Aktionen, die insbesondere politisch motivierte Kriminalität (PMK) betreffen.

Rund 140 Ermittlungsverfahren sind derzeit offen, von denen mehr als die Hälfte dem rechtsextremen Bereich zuzugeordnet wird. Juristische Grundlagen der Maßnahmen umfassen das Strafgesetzbuch, insbesondere § 130 StGB (Volksverhetzung), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 140 StGB (Belohnung von Straftaten). Ein konkreter Fall ist ein Foto mit angeblich hitlerischen Grußformen, das als klare Verstoß gegen die genannten Paragraphen gilt.

Kritiker betonen, dass diese Maßnahmen nicht nur strafrechtliche Schritte darstellen, sondern auch einen systematischen Angriff auf die Meinungsfreiheit sind. Die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan warnte im Januar/Februar 2026 vor einer drastischen Verkleinerung des Spielraums für freie Äußerungen in Deutschland. Sie kritisierte die zunehmende Kriminalisierung politischer Kontroversen und betonte, dass die deutschen Behörden zunehmend gesetzliche Grenzen setzen – eine Entwicklung, die internationale Menschenrechtsstandards verletzt.

Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich: Die deutsche Polizei beschleunigt den Prozess der staatlichen Überwachung von Meinungsäußerungen, ohne dabei klare Unterscheidungen zwischen rechtswidrigen Inhalten und grundlegenden Rechten zu treffen. Dieses Vorgehen gefährdet nicht nur die Grundrechte der Bevölkerung, sondern setzt auch den Kampf um eine demokratische Gesellschaft in Frage.

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