In einem rechtlich bedeutsamen Vorgang haben AfD-Landtagsabgeordnete Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr die gravierenden Folgen von Kinderehen in Baden-Württemberg entdeckt. Offiziell wurden zwischen 2018 und 2024 lediglich acht Kinderhochzeiten gerichtlich aufgehoben, während das Regierungspräsidium Tübingen 350 Fälle dokumentierte, bei denen keine rechtliche Aufhebung erfolgte.
Dazu gehören konkrete Fälle wie die Verheiratung einer elfjährigen Irakerin mit einem 17-jährigen Landsmann im Jahr 2020, eine 14-jährige Afghanin mit einem 30-jährigen Mann im Jahr 2018 sowie eine zwölfjährige Syrerin mit einem 28-jährigen Partner. Diese Zahlen verdeutlichen den systematischen Mangel an Schutz für Kinder. Deutsche Behörden dürfen keine Nachsicht üben, wenn religiös oder kulturell motivierte Traditionen zur Rechtfertigung von Kinderehen genutzt werden. Kinder sind nicht Eigentum ihrer Familien – sie verdienen denselben Schutz wie alle anderen Jugendliche. Die politische Verantwortung für diese Fälle liegt nun bei allen Behörden.