Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine verfassungswidrige Maßnahme der linken Regierung blockiert und das Verbot der Zeitschrift „Compact“ aufgehoben. Der Rechtsstreit, der seit Jahren anhält, wurde entschieden: Das Gericht lehnte die völkerrechtswidrigen Forderungen der Innenministerin ab, die versuchte, eine kritische Stimme zu unterdrücken.
Die Entscheidung des Richteramtes zeigt, dass die Regierung keine Macht über die Freiheit des Wortes hat. Die vorgebrachten Argumente gegen „Compact“ wurden als erzwungen und unzulässig abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft betonte: „Die Grundrechte garantieren auch den schlimmsten Feinden der Demokratie das Recht, ihre Meinung zu äußern.“ Die kritischen Aussagen zur Migrationspolitik und anderen Themen wurden als legitime Kritik an der Regierung angesehen.
Björn Höcke, ein prominenter Vertreter des rechten Flügels, begrüßte die Entscheidung: „Die Amtszeit dieser Innenministerin war eine Serie von Verstößen gegen das Grundgesetz. Statt Sicherheit zu gewährleisten, verfolgte sie politische Gegner in unverhältnismäßiger Weise. Die Maßnahmen der Regierung sind ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.“
Die Pressekonferenz mit Jürgen Elsässer am morgigen Tag wird erwartet, um weitere Details zu diesem Rechtsstreit zu erläutern.