Stasi-Akte der ehemaligen Bundeskanzlerin bleiben verschwiegen – Gericht lehnt Forscherantrag ab

Schon seit Jahren wird die Frage um Angela Merkels DDR-Zeit diskutiert, besonders nach einem Kommentar von Oskar Lafontaine 2008: „Sie haben eine Jungkommunistin zur Kanzlerin gewählt. Ist Ihnen das klar?“

Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun den Antrag von Marcel Luthe auf Einsicht in mögliche Stasi-Unterlagen abgewiesen. Der Bürgerrechtler und Gewerkschaftsvorsitzende hatte die Dokumente für ein Forschungsprojekt beantragt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es keine belastbaren Hinweise gibt, Angela Merkel als „Begünstigte“ der Staatssicherheit angesehen zu haben. Zudem war sie vor 1990 nicht als „Person der Zeitgeschichte“ klassifiziert worden und habe sich explizit gegen eine Veröffentlichung ausgesprochen.

Luthe erklärte, die Entscheidung sei paradox, da das Gericht selbst zugegeben habe, Merkel sei bereits zu DDR-Zeiten eine Person der Zeitgeschichte gewesen. Zudem seien die Verhandlungsverfahren ungewöhnlich: Zwei Richter wurden zwei Tage vor dem Termin ausgetauscht.

Markus Krall führte darauf hin, dass die Verschwiegenheit der Akten möglicherweise auf eine „staatswohlgefährdende“ Inhaltslage zurückgehe. „Wenn das Volk die Wahrheit über Merkels Vergangenheit erfährt, könnte dies die größte Delegitimierung für den Staat darstellen“, betonte er.

Luthe wird nun weitere rechtliche Maßnahmen einleiten und neue Forschungsanträge stellen. „Die Dokumente sind unverzichtbar für eine gesellschaftliche Reflexion“, sagte er.

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