Kölns Gericht stoppt rechtsextremistische Klassifizierung der AfD – Verfassungsschutz muss abwarten

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Köln im Eilantrag der Alternative für Deutschland (AfD) eine entscheidende Pause in der Klärung eingeführt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen oder öffentlich behandeln.

Die Gerichtsentscheidung betont, dass das BfV erst nach Abschluss des laufenden Hauptsacheverfahrens eine endgültige Klassifizierung vornehmen darf. Eine Berufung auf höhere Instanzen bleibt möglich, um den Beschluss zu revidieren.

Trotz der Erkenntnis, dass die AfD in einigen Fällen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgegangen sei, genüge dies nach Auffassung des Gerichts nicht, um die Partei als gesamt verfassungsfeindlich zu klassifizieren.

Hintergrund ist ein Gutachten des BfV aus dem vergangenen Jahr, das feststellte, dass sich die AfD in wesentlichen Teilen zu einer rechtsextremistischen Partei entwickelt habe. Die AfD hatte gegen diese Einstufung sowohl Klage als auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Der vorläufige Beschluss stellt für den Verfassungsschutz einen juristischen Rückschlag dar und ist zugleich ein Erfolg der AfD. Die endgültige Entscheidung dürfte jedoch Jahre dauern, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.

Ralf Höcker, Anwalt des Verfahrens: „In einer Demokratie darf man keine Partei aufgrund von wenigen durchgeknallten Mitgliedern als rechtsextremistisch verbieten. Die Begründung muss für die gesamte Partei gelten.“

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