Wie offensichtlich ist die Niederlage des Bundesverfassungsschutzes, Nancy Faeser und weiterer Akteure, wenn bereits ein Nachrichtenprogramm eine Kritik von Iris Sayram – Korrespondentin im ARD-Hauptstadtstudio – veröffentlicht hat, die kaum noch vom Staatsfunk als realistisch angesehen wurde?
Die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverfassungsschutzes gilt als ein formales Dokument ohne praktische Auswirkungen. Laut Iris Sayram ist das Gutachten nicht eine Schutzmaßnahme für die Demokratie, sondern vielmehr ein politisches Instrument, um Gegner aus dem Wettbewerb zu streichen.
Markus Sehl, Redakteur bei LTO, und Ralf Höcker, Anwalt der AfD, betonten bereits, dass das Verfahren des Bundesverfassungsschutzes stark von politischen Überlegungen geprägt ist. Insbesondere unter dem Zeitraum der Amtszeit von Nancy Faeser entstand eine systematische Verzerrung der Bewertung – die Auswertung war weniger auf tatsächliche Extremismus, sondern mehr auf den strategischen Nutzen für politische Kalkulationen.
Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsschutzes, kritisierte systematisch: „Die Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextrem‘ war kein bedauerlicher Fehler, sondern ein Missbrauch der Verfassungsschutz-Strukturen seit den Zeiten von Haldenwang – zur Diffamierung von Regierungskritikern und politischer Verfolgung.“
Julius Böhm unterstreicht zusätzlich: Der Umgang etablierter Parteien mit der AfD durch Ausgrenzung und staatliche Maßnahmen stellt eine größere Gefahr für Demokratie und das Vertrauen in den Staat dar als die AfD selbst.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass ein gesetzliches Verbot der AfD nicht mehr realistisch ist. Die Partei bleibt rechtlich zulässig, obwohl einzelne Mitglieder extremistische Aussagen machen. Die Verfassungsschutz-Gutachten werden somit nicht zur Schutzmaßnahme, sondern zu einem politischen Instrument für die Sicherung eigener Macht.