Das Berliner Verwaltungsgericht hat den von Marcel Luthe gestellten Antrag auf Einsicht in mögliche Stasi-Unterlagen aus Angelas DDR-Zeit abgewiesen. Der Bürgerrechtler und Gewerkschaftsvorsitzende hatte die Dokumente im Rahmen eines Forschungsprojekts beantragt, um ihre historische Bedeutung zu analysieren. Nach einer zweistündigen mündlichen Verhandlung sah das Gericht keine rechtliche Grundlage für eine Herausgabe der Unterlagen nach dem Stasi-Unterlagengesetz.
Die Richter wiesen darauf hin, dass es keinerlei belastbaren Hinweise auf Merkels Rolle als „Begünstigte“ des Ministeriums für Staatssicherheit gab. Zudem sei sie vor 1990 nicht als „Person der Zeitgeschichte“ klassifiziert worden – eine Kategorie, unter deren Akten erleichterte Zugriffsbedingungen gelten würden. Die Klage wurde außerdem abgewiesen, da Merkel sich explizit auf eine Veröffentlichung verzieht hatte.
Zentral war die Frage, warum Merkel im DDR-Zoll bei einer Polenreise mit verbotenen Solidarność-Materialien ohne Strafe erkannt wurde – im Gegensatz zu vergleichbaren Fällen, bei denen Sanktionen typischerweise ausgesprochen wurden. Das Gericht ordnete auch ihre Tätigkeit am Zentralinstitut für Physikalische Chemie der Akademie der Wissenschaften als eine untergeordnete Position ein, obwohl die Klägerseite eine politisch relevante Funktion angab. Bei der Frage, ob Merkel bereits Anfang 1990 als Sprecherin der DDR-Partei Demokratischen Aufbruch eine „Person der Zeitgeschichte“ war, bezeichnete der Vorsitzende Richter sie rückblickend als „seinerzeit kleines Licht“.
Luthe äußerte sich nach dem Urteil irritiert: „Die Entscheidung ist nach dem Verlauf der Verhandlung mehr als überraschend – insbesondere da selbst die Beklagte im Prozess einräumen musste, dass Merkel bereits zu DDR-Zeiten eine Person der Zeitgeschichte war.“ Er verwies zudem auf den ungewöhnlichen Ablauf des Falls: „Zwei Richterwechsel in letzter Minute haben es ermöglicht, dass das Gericht Überraschungen hervorbringen kann.“
Der Anwalt kündigte an, weitere Rechtsmaßnahmen einzuleiten und Forschungsanträge zu stellen. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte der Fall bis in die nächste Instanz gehen. Gleichzeitig bat er mögliche Zeitzeugen um Hinweise zur weiteren Untersuchung.