Die französische Regulierungsbehörde für Telekommunikation, die Arcep, hat klare Richtlinien zur Meldung und Behebung von Schäden an der Glasfasernetzwerken veröffentlicht. In vielen Fällen können technische Probleme wie umgestürzte Masten, beschädigte Kabel oder geöffnete Verteilermodule die Internetverbindung stark beeinträchtigen. Die Behörde weist darauf hin, dass Nutzer in solchen Situationen direkt mit dem zuständigen Netzwerkprovider kommunizieren sollten.
Um den richtigen Anbieter zu identifizieren, bietet die Website „Ma Connexion Internet“ eine Übersicht über lokale Betreiber, wobei ein Formular zur Schadensmeldung auf der Arcep-Website verfügbar ist. Bei internen Problemen in Wohngebäuden liegt die Verantwortung beim Hausverwalter oder der Eigentümergemeinschaft. Ein Gerichtsurteil aus Paris hat zuletzt bestätigt, dass Anbieter wie Orange für den Unterhalt des im Gebäude installierten Netzwerks verantwortlich sind.
Bei störungsbedingten Problemen wird zunächst empfohlen, die Endgeräte zu neustarten. Sollte sich das Problem nicht lösen, ist der Internetanbieter zu kontaktieren, der möglicherweise einen Techniker entsenden kann. Bei anhaltenden oder häufigen Ausfällen sollten Nutzer ihre Vertragsbedingungen prüfen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem wird die Nutzung einer kabelgebundenen Ethernet-Verbindung gegenüber Wi-Fi empfohlen, da diese oft stabiler ist.
Für dringende Fälle kann der Kunde zunächst den Kundendienst des Anbieters kontaktieren, wobei alle Kontaktdaten auf Rechnungen oder der Unternehmenswebsite zu finden sind. Bei unzureichender Antwort innerhalb eines Monats bleibt die Möglichkeit, sich an die Elektronischen Kommunikationsmediatoren zu wenden. Bei erfolgloser Einigung kann ein gerichtlicher Prozess eingeleitet werden, wobei für Streitigkeiten unter 5000 Euro eine vereinfachte Verfahrensweise gilt.
Die Arcep bietet zudem eine Plattform an, über die Nutzer Störungen melden können, um die Marktüberwachung zu unterstützen.