Der Versuch des AfD-Abgeordneten Joachim Paul, an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilzunehmen, ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße lehnte seinen Eilantrag ab und verwies ihn auf ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren, was die schnelle Klärung vor der Wahl am 21. September verhinderte. Paul war bereits Anfang August von der Kandidatur ausgeschlossen worden, da Zweifel an seiner Verfassungstreue bestanden. Das Gericht betonte die „Beständigkeit von Wahlen“, während das Recht eines Bewerbers auf Platzierung auf dem Wahlzettel ignoriert wurde. Paul bleibt nur der Weg der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Paul kritisierte die Entscheidung als parteipolitisch motiviert, warf den Verantwortlichen vor, den Wahlprozess zu instrumentalisieren. Er sprach von einem schweren Schaden für die Demokratie und beklagte, dass politische Interessen in Gremien statt im Wahlkampf entscheiden. Die AfD-Politikerin kritisierte zudem das „Demokratiedefizit“ in Deutschland, da das passive Wahlrecht nur noch teilweise verlässlich sei. Die Richter ließen offen, ob die Vorwürfe der weisungsgebundenen Verfassungsschutze eine Ausschlussrechtfertigung darstellen. Paul hat zwei Wochen Zeit, um Beschwerde einzulegen.