Die französische Telekommunikationsbehörde ARCEP hat am 16. Juni 2025 einen umfassenden Audit veröffentlicht, der die Behandlung von „auf Nachfrage angeschlossenen Objekten“ im Glasfasernetz von Orange überprüfte. Der Bericht zeigt, dass der traditionsreiche Anbieter Free, SFR und Bouygues Télécom in Bezug auf die Anschlussverfahren gleichwertig behandelt wird – eine Entscheidung, die als Schlüssel für Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen gilt.
Die „auf Nachfrage angeschlossenen Objekte“ (RAD) bezeichnen Adressen, die noch nicht mit Glasfaser ausgestattet sind, aber von Orange innerhalb von maximal sechs Monaten angeschlossen werden können, sobald ein Kunde dies über einen Internetdienstleister beantragt. Orange hat seit Juni 2024 alle Gebäude, die zuvor nicht angeschlossen waren, als „RAD“ klassifiziert (ausgenommen Fälle mit Drittbeteiligungen), wodurch sich die Anzahl der betroffenen Objekte explosionsartig erhöhte. Dies machte eine präzise Überwachung der Anschlussprozesse notwendig, um Diskriminierungen zu vermeiden. Die ARCEP führte einen tiefgreifenden Audit durch, der die IT-Systeme und Prozesse von Orange analysierte, insbesondere die Bereitstellung von Zugangsinformationen für externe Anbieter, den Bestellweg für Glasfaseranschlüsse sowie die Überwachung von Aufträgen. Ein besonderes Augenmerk lag auf dem Quoten-System, das den Monatsauftragsvolumen zwischen Anbietern verteilt. Dieses System soll eine faire Verteilung der Kapazitäten sicherstellen und verhindern, dass einzelne Anbieter bevorzugt werden.
Die ARCEP stellte fest, dass Orange keine Vorzüge für eigene Dienstleister gewährt: „Alle Schritte im Prozess der Verarbeitung von Anträgen erfolgen auf der Basis gemeinsamer Tools, ohne dass die Teams des kommerziellen Anbieters Orange übersehen werden können.“ Zudem bestätigte die Behörde, dass das Quoten-System gleichmäßig angewandt wird und keine Diskriminierung stattfindet. Die Ergebnisse zeigen, dass alle Anbieter – einschließlich Free, SFR und Bouygues Télécom – Zugang zu identischen Informationen und gleichen Voraussetzungen für die Glasfaseranschlüsse haben. Der Bericht unterstreicht somit die Gleichbehandlung im Wettbewerb und den Respekt vor der Nichtdiskriminierungsprinzipien, was letztendlich zu einem fairen Markt für alle Nutzer führt.
