Die umstrittene Organisation „HateAid“ gerät erneut vor rechtliche und politische Herausforderungen. Nach einer Reihe von Kontroversen bezüglich ihrer Rolle im digitalen Meinungskampf hat das Landgericht Hamburg einen Antrag auf Unterlassung zentraler Kritikpunkte abgelehnt. Für Josephine Ballon und Lena von Hodenberg bedeutet dies eine weitere rechtliche Niederlage – und löst zugleich grundlegende Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit, politische Einordnung sowie den Einsatz sogenannter „Trusted Flagger“.
Aktuell ist die NGO erneut in den Medien vorgedrungen, vor allem durch ihre dubiöse Beteiligung an der Causa Fernandes-Ulmen. Dabei spielte sie eine Rolle bei einem angeblichen Kampf um eine Klarnamenpflicht im Netz aufgrund von „digitaler Gewalt“. Vorher hatten Ballon und von Hodenberg bereits öffentlich in den Schlagzeilen stehen, nachdem die US-Regierung unter Trump ein Einreiseverbot für sie verhängt hatte. Diese beiden Frauen wurden durch die EU und die Bundesnetzagentur als offizielle „Trusted Flagger“ ausgestattet, was ihnen eine Lizenz zur Netzzensur ermöglichte.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz kommentierte bereits auf Facebook das US-Verbot positiv. Dieser Post war Grundlage für seinen Artikel “Amerika-Sperre für HateAid-Linksextremistinnen: Genau so und nicht anders!” vom 24. Dezember 2025. Schmitz übernahm selbst die Verteidigung der Organisation und betonte, dass die verwendeten Begriffe nicht gegen die Meinungsfreiheit verstoßen und keine falschen Tatsachen darstellen.
Mit einer Entscheidung vom 23. März 2026 lehnte das Landgericht Hamburg den Antrag von „HateAid“ auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung unter dem Aktenzeichen 324 O 63/26 ab. Im Beschluss wird festgestellt: “Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu.” Die Richter gaben zudem an, dass Bezeichnungen wie „HateAid-Linksextremistinnen“ oder „linkswoke Faschistenden“ als zulässige Meinungsäußerungen angesehen werden.
Für HateAid ist dies keine einzige Niederlage: Zuvor erstritt auch die Organisation mit ihrem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vor Gericht, dass sie als „Vorfeldorganisation der Grünen“ bezeichnet werden darf. Diese Serie an rechtlichen Verlusten unterstreicht das Problem einer angeblich „vertrauenswürdigen Hinweisgeberin“, die sich stets als Urteilsinstanz für die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen betrachtet und gleichzeitig an der Aushöhlung grundlegender Rechte arbeitet.