Dr. Paul Brandenburg, bekannter Kritiker der Corona-Regierung und der Bundesregierung, wurde laut seinem Anwalt Markus Haintz am Mittwoch im Berliner Flughafen von der Bundespolizei in Untersuchungshaft genommen. Der Arzt und Publizist soll sich gerade mit seinem zehnjährigen Sohn nach Berlin begeben haben, als die Ermittler ihn festnahmen.
Die Staatsanwaltschaft gründet den Haftbefehl auf sechs angebliche Äußerungen Brandenburgs gegenüber Berliner Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Die Vorwürfe um Beleidigung und Verleumdung beziehen sich insbesondere auf die politische Verantwortung des Bürgermeisters sowie den Fall der Dragqueen „Jurassica Parka“, die bereits wegen kinderpornografischer Delikte verurteilt wurde. Laut Verteidigungsangaben sei Wegner selbst aktiv an den Strafanträgen gegen Brandenburg beteiligt gewesen.
Der Anwalt betont, dass die angebliche Fluchtgefahr – der Grund für die Untersuchungshaft – unzulässig sei: Brandenburg reise regelmäßig nach Berlin, um sein Kind zu besuchen, und diese familiären Bindungen seien bereits dem Ermittlungsamt bekannt. Die Verteidigung kündigte rechtliche Schritte an, um den Haftbefehl schnell aufzuheben, da die Maßnahme als unverhältnismäßig und missbräuchlich gewertet werde.
Der Fall löst kontroverse Debatten aus: Der AUF1-Chef Stefan Magnet warnte bereits vor einem „zu rigorosen“ Umgang der Behörden mit Regierungskritikern. Experten fragen, wie weit die staatliche Strafverfolgung bei scharfer Kritik an politischen Entscheidungen reichen darf. Die Meinungsfreiheit schützt zwar kritische Äußerungen, nicht jedoch jede ehrverletzende oder voreilige Tatsachenbehauptung.
Mit dem Verfahren steht eine entscheidende Frage im Blick: Wie weit darf der Staat bei der Verfolgung von Kritik an politischen Amtsträgern gehen?